Notice of Claim for Police Misconduct
On Dezember 3, 2021 by admin- Law Office of Rochelle S. Berliner
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- Zivilrechte
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- Klageerhebung
WARNUNG: Wenn Sie verletzt wurden und beabsichtigen, die Stadt New York oder das New York Police Department (NYPD) zu verklagen, müssen Sie möglicherweise innerhalb von 90 Tagen nach dem Vorfall eine Klage gegen die Stadt und das Police Department einreichen. Staatliche Stellen in New York sind berechtigt, innerhalb dieser 90-Tage-Frist eine „Notice of Claim“ zu erhalten, die Einzelheiten über den Vorfall enthält. In vielen Fällen kann das Versäumnis, dies innerhalb der 90-Tage-Frist zu tun, Sie daran hindern, eine Klage gegen die Stadt oder die Polizeibehörde einzureichen.
Anzeige bei Bürgerrechtsklagen gegen New York City / NYPD
Die Bürgerrechtsanwältin von Queens, Rochelle Berliner, vertritt leidenschaftlich und mitfühlend Mandanten, die aufgrund von polizeilichem Fehlverhalten in den fünf Stadtbezirken im Großraum New York City, einschließlich Queens, Manhattan, der Bronx und den umliegenden Gemeinden, verletzt wurden. Wenden Sie sich an Rochelle Berliner, wenn Sie nähere Informationen zu den Anforderungen an die Anzeige von Ansprüchen in Ihrem Fall benötigen.
New York Notice of Claim Information Center
- Ansprüche gegen die Stadt New York wegen Personen- oder Sachschäden
- New York Notice of Claim Hearings
- New York’s General Municipal Law § 50-e (5)
- New York Notice of Claim Resources
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Ansprüche gegen die Stadt New York wegen Personen- oder Sachschäden
Alle Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, einschließlich Ansprüchen, die aufgrund von polizeilichem Fehlverhalten, polizeilicher Brutalität, übermäßiger Gewaltanwendung oder böswilliger Verfolgung gegen die Stadt New York erhoben werden, werden über das Büro des Rechnungsprüfers (Comptroller’s Office Bureau of Law & Adjustment) eingereicht. Gemäß Abschnitt 50-e des General Municipal Law sind alle Schadensersatzansprüche gegen die Stadt New York schriftlich auf den Formularen einzureichen, die auf der offiziellen Website zu finden sind, oder auf Formularen, die ein ähnliches Format aufweisen. Die Klageschrift für einen Anspruch gegen die Stadt New York muss notariell beglaubigt und per Einschreiben oder persönlich innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Ereignis zugestellt werden
Die Klage muss persönlich, per Einschreiben oder Einschreiben und elektronisch innerhalb von 90 Tagen nach dem Ereignis eingereicht werden. Die Schadenanzeige muss notariell beglaubigt werden. Wenn der Anspruch wegen eines Personen- oder Sachschadens gegen die Stadt New York nicht innerhalb von 1 Jahr und 90 Tagen nach dem Vorfall geklärt ist, müssen Sie gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte zu wahren.
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New York Notice of Claim Hearings
Unter N.Y. CTC. LAW § 17-a : NY Code – Section 17-A (Prüfung von Anspruchsanmeldungen) ist die Gemeinde oder Gemeindebehörde berechtigt, „eine Prüfung des Antragstellers in Bezug auf den Eintritt und das Ausmaß der Verletzungen oder Schäden, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, vorzunehmen.“ Dies kann in Form einer medizinischen Untersuchung vor der Klage oder einer Anhörung vor der Klage (50-h-Anhörung) erfolgen, die innerhalb von 30 Tagen nach der Klageerhebung beantragt werden muss.
Die 50-h-Anhörung ist eine Anhörung vor der Klage. Sie erfolgt nicht automatisch und muss von der betroffenen Gemeinde beantragt werden. Beantragt die Gemeinde jedoch die Anhörung, muss der Antragsteller daran teilnehmen. Als Kläger können alle Aussagen, die während der 50-h-Anhörung gemacht werden, im Prozess verwendet werden. Ein erfahrener Anwalt für Bürgerrechte kann Sie bei diesem Verfahren unterstützen. Indem Sie Ihre Aussage klar und deutlich machen und glaubhaft darlegen, können Sie die Anhörung zu Ihrem Vorteil nutzen.
Nach Eingang der Beschwerde wird die Stadt oder die Polizeibehörde eine Untersuchung einleiten, um die Umstände der Beschwerde und ihre Berechtigung zu prüfen. Sie oder Ihr Anwalt werden kontaktiert, um eine Anhörung in Ihrem Namen zu vereinbaren. Nach Prüfung der Untersuchungsergebnisse und der damit zusammenhängenden Einzelheiten kann das Comptroller’s Office (das die Stadt New York vertritt) einen Vergleich für den Anspruch anbieten. Wenn der Anspruch nicht beigelegt werden kann, können Sie die Angelegenheit gerichtlich verfolgen.
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New York’s General Municipal Law § 50-e (5)
Wenn Sie die Anspruchsanmeldung innerhalb der 90-Tage-Frist einreichen und der Anspruch nicht innerhalb von einem Jahr und 90 Tagen nach dem Vorfall beigelegt wird, müssen Sie gemäß General Municipal Law § 50-e (5) innerhalb von einem Jahr und 90 Tagen nach dem Vorfall einen Rechtsbehelf bei Gericht einlegen. Siehe allgemein die unten zitierten Bestimmungen des General Municipal Law und die Rechtsprechung, einschließlich Pierson gegen die Stadt New York, 56 NY2d 950 (1982); Hwangbo gegen Nobles, 62 AD3d 949 (2d Dept 2009); Williams gegen Azeez, 300 AD2d 654 (2d Dept 2002).
Weder das New Yorker Allgemeine Gemeindegesetz noch die CPLR definieren den Begriff „Klage“, es wird jedoch allgemein angenommen, dass er auch Ansprüche vor Bundesgerichten einschließt, da Bundesgerichte routinemäßig die Rechtshängigkeit von Ansprüchen gegen Gemeinden nach einzelstaatlichem Recht ausüben, und es gibt auch Rechtsprechung, die besagt, dass die Abweisung einer Klage vor einem Bundesgericht die „Beendigung der Klage“ darstellt, so dass Kläger die Mahnklausel von CPLR 205 (a) in Anspruch nehmen können, um eine verspätete Klagezustellung zu beantragen (Matter of Lipinski v County of Broome, 175 AD2d 369 ; siehe allgemein Campbell v City of New York, 4 NY3d 200 ).
General Municipal Law § 50-i (1) besagt Folgendes:
„Gegen eine Stadt, einen Bezirk, eine Stadt, ein Dorf, einen Feuerwehrbezirk oder einen Schulbezirk darf keine Klage oder ein besonderes Verfahren wegen Personenschäden, widerrechtlicher Tötung oder Schäden an Immobilien oder persönlichem Eigentum angestrengt oder aufrechterhalten werden, die angeblich aufgrund von Fahrlässigkeit oder widerrechtlicher Handlung einer solchen Stadt, eines solchen Bezirks, einer solchen Stadt, eines solchen Dorfes, eines solchen Feuerwehrbezirks oder eines solchen Schulbezirks oder eines ihrer Beamten, Beauftragten oder Angestellten entstanden sind, . . . es sei denn, (a) der Stadt, dem Landkreis, der Stadt, dem Dorf, dem Feuerwehrbezirk oder dem Schulbezirk ist eine Anspruchsanzeige gemäß Abschnitt 58 dieses Kapitels zugestellt worden, (b) aus der Klageschrift oder den Klageunterlagen geht hervor, dass seit der Zustellung der Anzeige mindestens dreißig Tage verstrichen sind und dass die Regulierung oder Zahlung versäumt oder verweigert wurde, und (c) die Klage oder das besondere Verfahren wird innerhalb von einem Jahr und neunzig Tagen nach Eintritt des Ereignisses, auf dem der Anspruch beruht, eingeleitet; mit der Ausnahme, dass Klagen wegen widerrechtlicher Tötung innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Todes eingeleitet werden müssen.“
General Municipal Law § 50-e (5) („Application for leave to serve a late notice“) besagt Folgendes:
„Auf Antrag kann das Gericht nach eigenem Ermessen die Frist für die Zustellung einer Klageschrift verlängern . . . Die Verlängerung darf die Frist für die Erhebung einer Klage des Klägers gegen die öffentliche Körperschaft nicht überschreiten. Bei der Entscheidung darüber, ob die Fristverlängerung gewährt wird, berücksichtigt das Gericht insbesondere, ob die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ihr Anwalt oder ihr Versicherungsträger innerhalb der im ersten Unterabschnitt genannten Frist oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach tatsächlich Kenntnis von den wesentlichen Tatsachen erlangt hat, die den Anspruch begründen. Das Gericht berücksichtigt auch alle anderen relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich: ob der Antragsteller ein Kleinkind war, geistig oder körperlich behindert war oder vor Ablauf der Frist für die Zustellung der Anspruchsmitteilung verstorben ist; ob der Antragsteller es versäumt hat, eine rechtzeitige Anspruchsmitteilung einzureichen, weil er sich berechtigterweise auf Vergleichserklärungen eines bevollmächtigten Vertreters der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ihres Versicherungsträgers verlassen hat; ob dem Kläger bei der Zustellung der Klageschrift ein entschuldbarer Irrtum über die Identität der Körperschaft des öffentlichen Rechts unterlaufen ist, gegen die der Anspruch geltend gemacht werden sollte; und ob die Verzögerung bei der Zustellung der Klageschrift die Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Aufrechterhaltung ihrer Verteidigung in der Sache wesentlich beeinträchtigt hat. „Ein Antrag auf Erlaubnis, eine verspätete Klage zuzustellen, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass er nach der Einleitung eines Verfahrens gegen die Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt wurde.“
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New York Notice of Claim Ressourcen
New York City Comptroller’s Office – Das Office of the Comptroller ist der oberste Finanzbeamte der Stadt. Der Rechnungsprüfer vertritt die Stadt nicht nur bei allen Ansprüchen, sondern überwacht auch die Finanzen der Ämter, Abteilungen, Gremien und Mitarbeiter, die mit Mitteln der Stadt New York bezahlt werden. Das Büro ist zu erreichen unter:
1 Centre St. Room 1225
New York, New York 10007
(212) 669-3916
Formular für Personenschäden
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NYC-Formular für Personenschäden
Formular für Sachschäden
- NYC-Formular für Sachschäden oder Verlust
- NYC-Formular für Sachschäden an Kraftfahrzeugen
Elektronische Einreichung – Anleitungen und Formulare für die elektronische Einreichung einer Schadenanzeige in New York. Hinweis: benötigt Adobe Reader.
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Rechtsanwaltskanzlei von Rochelle S. Berliner | New York City Notice of Claim Lawyer
Mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung im Rechtsbereich hat die Bürgerrechtsanwältin Rochelle S. Berliner aus Queens die Rechte von Männern und Frauen in ganz New York City selbstbewusst verteidigt. Sie hat Klienten in hochkarätigen Fällen von polizeilichem Fehlverhalten vertreten.
Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch unter polizeilichem Fehlverhalten oder Missbrauch gelitten haben, ist es an der Zeit, Ihre rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Die Anwaltskanzlei von Rochelle S. Berliner kann Ihnen die rechtliche Unterstützung bieten, die Sie brauchen und verdienen.
Rochelle Berliner kann Ihnen dabei helfen, eine Klage einzureichen und in einem Prozess aggressiv für Ihre Rechte zu kämpfen, um ein günstiges Ergebnis zu erzielen. Rufen Sie unter 718-261-5600 an oder senden Sie noch heute ein Online-Formular für eine kostenlose, umfassende Beratung ein.
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